Informationen zu Frequenzen
Anmeldefreier Bereich - gültig bis 31.12.2015
790 - 814 MHz
838 - 862 MHz
In den Frequenzteilbereichen 790 MHz – 814 MHz sowie 838 MHz – 862 MHz kann es aufgrund des Ausbaus des Mobilfunknetzes für den „drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten“ zu Störungen kommen. Die bis zum 31.12.2015 befristete Allgemeinzuteilung (Amtsblattverfügung 91/2005) wird daher nicht verlängert werden.
Anmeldefreier Bereich über 2015 hinaus
823 - 832 MHz (LTE - sogenannte Mittenlücke)
863 - 865 MHz (EU-weites Harmonized Frequency Band)
Die oben genannten Frequenzbereiche werden auch für andere Funkanwendungen wie z.B.drahtlose Audio - Anwendungen genutzt. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) übernimmt keine Gewähr für eine Mindestqualität oder Störungsfreiheit des Funkverkehrs. Ein Schutz vor Beeinträchtigungen durch andere bestimmungsgemäße Frequenznutzungen kann nicht gewährleistet werden. Insbesondere sind bei gemeinschaftlicher Frequenznutzung gegenseitige Beeinträchtigungen von drahtlosen Mikrofonen nicht auszuschließen und Hinzunehmen.
Anmeldepflichtiger Bereich / Unsere Empfehlung im Bestattungssegment
710 - 790 MHz
Bedarfsträger: Professionelle Nutzer drahtloser Produktionstechnik. Professionelle drahtlose Produktion ist der gewerbliche und fachmännisch ausgeübte Einsatz drahtloser Produktionsmittel. Hierzu zählen Programmproduktionen sowie sonstige professionelle Veranstaltungen und Einrichtungen, wie Theateraufführungen, Konzerte professioneller Musikgruppen oder professionelle Dienstleistungen der Veranstaltungstechnik. Die Verfügbarkeit von Frequenzen in diesem Frequenzbereich ist aber von der lokalen DVB-T abdeckung abhängig. Die Bundesnetzagentur berechnet zur Zeit 130 € pro Antrag und eine Jahresgebühr von 10 € pro Sender.
Den Antrag zur Frequenzzuteilung finden Sie hier: Frequenzantrag